„Geld-zurück“- Kundengarantie: Positive Zwischenbilanz nach drei Monaten

Kiel, 06.04.2006

Die private Nord-Ostsee-Bahn (NOB), die Mitte Dezember 2005 als erstes deutsches Bahnunternehmen im Nahverkehr eine „Geld-zurück"-Regelung bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten oder Zugausfall eingeführt hat, zieht für die ersten drei Monate eine positive Zwischenbilanz.

In diesem Zeitraum gingen knapp 800 Beschwerden und Anträge auf Rückerstattungen wegen mangelnder Pünktlichkeit bei der NOB ein; im März waren es 153 Fälle. An die Kunden wurden insgesamt rund 15.000 Euro ausgezahlt, davon im März knapp 1900 Euro.

„Daran ist zu erkennen, dass wir unsere Leistung in den vergangenen Monaten deutlich verbessern konnten", sagt NOB-Geschäftsführer Steffen Höppner. „Jetzt wollen wir am 14. April – rechtzeitig zur Ostersaison – den Schritt von der bisher pragmatischen Regelung zu einer echten Kundengarantie wagen."

Die NOB-Kundengarantie sieht vor, unabhängig von der Verspätungsursache im Regelfall 50 Prozent des tatsächlich gezahlten Fahrpreises erstatten. Voraussetzung ist, dass innerhalb der 30 Minuten keine alternativen öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung standen. Die Regelung gilt auch, wenn durch Verspätung eines NOB-Zuges Anschlüsse verpasst und der Zielbahnhof mehr als 30 Minuten verspätet erreicht wird.

Für Zeitkarten wird als Berechnungsbasis für den Einzelfall der entsprechende Einzelkartenpreis herangezogen, wobei die Summe der Erstattungen während der Geltungsdauer der Zeitkarte maximal 50 Prozent des Preises beträgt. Erstattungen erfolgen grundsätzlich nur per Überweisung.

Für Fernverkehrstickets und spezielle DB-Angebote gelten gesonderte Regelungen, die dem Erstattungsantrag zu entnehmen sind.

Die detaillierten Regelungen und Antragsformulare sind in gedruckter Form in den NOB-Zügen, den NOB-Kundencentern Kiel, Niebüll und Itzehoe sowie zum Herunterladen aus dem Internet unter www.nord-ostsee-bahn.de erhältlich.

In einem weiteren Schritt will die NOB in Kürze eine Fahrgast-Charta einführen, die auch andere für die Fahrgäste wichtige Qualitätsaspekte verbindlich zusichert, etwa Sauberkeit und Fristen für die Beantwortung von Beschwerden. Auf Grund von Fahrgasthinweisen wurden zum Beispiel schon jetzt Zwischenreinigungen in fahrenden Zügen eingeführt. 



Pressesprecherin

Christiane Lage

Christiane Lage
Pressesprecherin

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