NOB Kundengarantie und Fahrgastrechte

Die Kundengarantie der NOB

Es liegt uns am Herzen, dass unsere Leistung und unser Kundendienstangebot Ihren Erwartungen entsprechen. Unser Ziel ist es, für Sie jede Fahrt mit uns angenehm und zuverlässig zu gestalten. Aus diesem Grund haben wir uns selber verpflichtet Ihnen eine Kundengarantie* auszusprechen.

Fahrscheine des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif) und des HVV-Tarifs
Wir bieten unseren Kunden mit Fahrscheinen des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif) bzw. HVV-Tarifs eine Teilerstattung des Fahrpreises an, wenn sie ihren Zielbahnhof (im Geltungsbereich des SH-Tarifs bzw. HVV-Tarifs) um mehr als 30 Minuten verspätet erreichen und dies auf die Verspätung bzw. den Ausfall eines NOB-Zuges zurückzuführen ist. Voraussetzung ist, dass zur Einhaltung der 30-Minuten-Frist keine alternativen öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung standen.

Besteht ein Anspruch, erstatten wir bei Einzelfahrscheinen, Tages-, Kleingruppen- und Gruppenkarten des SH- bzw. HVV-Tarifs 50 % des auf dem Fahrschein angegebenen Fahrpreises. Bei Tages-, Kleingruppen- und Gruppenkarten ist eine mehrmalige Erstattung pro Karte ausgeschlossen.

Fahrscheine aus dem Angebot der Deutschen Bahn AG
Wir bieten unseren Kunden mit Fahrscheinen aus dem Angebot der Deutschen Bahn AG (Fernverkehrstarif, Schleswig-Holstein-Ticket, Schönes-Wochenende-Ticket) eine Teilerstattung des Fahrpreises an, wenn sie den Bahnhof, an dem sie planmäßig aus dem Zug der NOB aussteigen wollten, um mehr als 30 Minuten verspätet erreichen. Voraussetzung ist, dass zur Einhaltung der 30-Minuten-Frist keine alternativen öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung standen.

Besteht ein Anspruch, erstatten wir bei Fahrscheinen des Fernverkehrstarifs der Deutschen Bahn AG 50 % des entsprechenden Einzelfahrscheines nach SH- bzw. HVV-Tarif (maximal 50 % des Fahrkartenwertes) für den von der NOB betriebenen Streckenabschnitt.

Der NOB Erstattungsantrag
Im Fall der Fälle erhalten Sie den Antrag hier auf dieser Internetseite, in unseren Kunden-Centern in Niebüll und Itzehoe sowie beim Kundenbetreuer im NOB-Zug. Die genauen Erstattungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Antrag. Fragen dazu beantworten Ihnen auch die Mitarbeiter unseres Service-Telefons unter der Telefonnummer 0180/10 180 11 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute).

* Basis unserer Kundengarantie ist der jeweils gültige Fahrplan. Geplante und angekündigte Fahrplanänderungen sind ausgenommen.


NOB Erstattungsantrag

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Damit Sie Ihr Geld bekommen

Im Fall der Fälle erhalten Sie den Antrag hier über das Internet, in unseren Kunden-Centern in Niebüll und Itzehoe sowie beim Kundenbetreuer im NOB-Zug.

Fahrgastrechte

Formular für alle Bahnbetriebe

Sie haben neben der NOB noch andere Bahnunternehmen genutzt? Dann haben Sie nach den neuen Fahrgastrechten auch hier Anspruch auf Erstattung. Bitte nutzen Sie das entsprechende, bundesweit gültige Formular unter fahrgastrechte.info.


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