Die nah.sh-Garantie

20 Minuten Verspätung: 50 Prozent Entschädigung

nah.sh

Die Nahverkehrszüge in Schleswig-Holstein und Hamburg sind zuverlässig und pünktlich. So pünktlich, dass die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) Ihnen ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof eine Entschädigung von 50 Prozent des Fahrpreises zahlt. Den Antrag für die Entschädigung finden Sie unter  www.nah.sh. Die NOB-Kundengarantie ist somit nicht mehr anwendbar. 

Die nah.sh-Garantie – wichtige Punkte in der Zusammenfassung

Ihr Nahverkehrszug muss am Zielbahnhof mindestens 20 Minuten zu spät angekommen sein. Maßgeblich für eine mindestens 20minütige Verspätung Ihres Nahverkehrszuges sind nicht Verspätungen an Zwischenzielen, sondern ausschließlich die verzögerte Ankunft am Zielbahnhof der Gesamtstrecke, für die eine Fahrkarte gelöst wurde. Verspätungen, für die bereits im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eine Entschädigung beantragt wurde, sind von der nah.sh-Garantie ausgeschlossen. Die gültige Entschädigungstafel finden Sie im Internet auf www.nah.sh. Grundlage der Gewährung der Entschädigung ist der jeweils gültige Fahrplan, bei Bauarbeiten also der Baufahrplan. 

Wichtig: Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch innerhalb von drei Tagen nach der jeweiligen Verspätung anmelden: entweder im Internet auf www.nah.sh oder telefonisch beim LVS-Kundendialog unter 01805/710707 (14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, mobil max. 42 Ct/Min.). Andere Wege sind bei der nah.sh-Garantie leider nicht möglich. 

Ein "Kontaktformular nah.sh-Garantie" zur direkten Eingabe der Verspätungsmeldung stellt die LVS auf Ihrer Internetseite unter http://www.nah.sh/nah-sh/fahrkarten/die-nah-sh-garantie/ zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch das "Faltblatt zur nah.sh-Garantie", die "Nutzungsbedingungen der nah.sh-Garantie" sowie die "Entschädigungstafel zur nah.sh-Garantie" zum Herunterladen. 

Neben der freiwilligen nah.sh-Garantie gibt es seit Juli 2009 eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zu Kundenrechten im Eisenbahnverkehr. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf www.fahrgastrechte.info.
 

Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zur nah.sh-Garantie hat die LVS Schleswig-Holstein für Sie zusammengestellt. Auch vom Hamburger Verkehrsverbund (HVV) gibt es eine entsprechende Garantie, die hier ohne Gewähr mit aufgeführt wird. 

Wo gilt die Kundengarantie?

nah.sh-Garantie 
Die Kundengarantie gilt für alle Zugfahrten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Schleswig-Holstein inklusive der ein- und ausbrechenden SPNV-Fahrten von und nach Hamburg. Werden die genannten Zugleistungen im Schienenersatzverkehr durch Busse erbracht, so gilt die Kundengarantie auch für diese Busse. Die Kundengarantie gilt nicht für Züge der Hamburger S-Bahn.

HVV-Garantie
Die Kundengarantie gilt für alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die dem HVV-Gesamtbereich angehören.

Welchem Tarif muss die betreffende Fahrkarte angehören?

nah.sh-Garantie
Entschädigungen sind auf der Grundlage von Fahrkarten des Schleswig-Holstein-Tarifes möglich. Fahrkarten aus anderen Sortimenten, insbesondere Ländertickets und das Schöne- Wochenende-Ticket werden von der Kundengarantie nicht umfasst.

HVV-Garantie
Entschädigungen sind auf der Grundlage von Fahrkarten des HVV-Tarifes möglich. Fahrkarten aus anderen Sortimenten, insbesondere Ländertickets und das Schöne- Wochenende-Ticket werden von der Kundengarantie nicht umfasst.

Wie groß muss die maßgebliche Verspätung sein, damit eine Entschädigung möglich ist?

nah.sh-Garantie + HVV-Garantie
Die relevante Schwelle liegt bei einer Verspätung von 20 Minuten, wobei die nah.sh-Garantie Verspätungen „ab 20 Minuten", die HVV-Garantie Verspätungen von „mehr als 20 Minuten" voraussetzt.

Wo muss diese Verspätung aufgetreten sein?

nah.sh-Garantie
Maßgeblich ist die Verspätung am Zielbahnhof der Fahrtverbindung, für die der Fahrschein gilt und genutzt wird. Beinhaltet die Fahrtverbindung im Nachlauf der Zugfahrt(en) Fahrten mit Bussen oder Schiffen, ist die Verspätung des Zuges am Umsteigebahnhof von Zug zu Bus/Schiff maßgeblich. Etwaige Verspätungen unterwegs werden nicht berücksichtigt.

HVV-Garantie
Maßgeblich ist die Verspätung am Ziel der Fahrtverbindung, für die der Fahrschein gilt und genutzt wird. Etwaige Verspätungen unterwegs werden nicht berücksichtigt.

Welcher Fahrplan gilt für die Berechnung der Verspätung?

nah.sh-Garantie + HVV-Garantie
Es gilt der veröffentlichte Fahrplan, der ggf. durch einen vorübergehenden und ebenfalls veröffentlichten Baufahrplan ersetzt werden kann.

Ist die Ursache der Störung relevant für die Gewährung der Entschädigung?

nah.sh-Garantie + HVV-Garantie
Nein.

Wie hoch ist die mögliche Entschädigung?

nah.sh-Garantie + HVV-Garantie
Die Entschädigung beträgt bei Einzelfahrscheinen einmalig 50 % des aufgedruckten Fahrpreises (ggf. gerundet). Bei Fahrkarten für mehrere Fahrten gelten für die einzelnen Fahrten anteilige Entschädigungen, die jedoch in Summe die Hälfte des Fahrkartenwertes nicht überschreiten dürfen. Weitere Details sowie Unterschiede bezüglich der Sortimente von Schleswig- Holstein-Tarif und HVV-Tarif können den jeweiligen Entschädigungsübersichten entnommen werden.

Wo melden Sie einen möglichen Kundengarantiefall an?

nah.sh-Garantie
Die Meldung soll innerhalb von 3 Tagen erfolgen und vorzugsweise per Kontaktformular unter www.nah.sh, im Einzelfall ist sie auch telefonisch über den Kundendialog der LVS unter 01805-710707 (14Ct/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Ct/Min.) möglich.

HVV-Garantie
Die Meldung soll innerhalb von 3 Tagen erfolgen und vorzugsweise per Kontaktformular unter www.hvv.de, im Einzelfall ist sie auch telefonisch über eine dafür eingerichtete Telefonnummer möglich.

Auf welchem Wege bekommen Sie die Entschädigung?

nah.sh-Garantie
Die LVS überweist die Entschädigung auf das von Ihnen genannte Konto.

HVV-Garantie
Sie holen ihre Entschädigung innerhalb von 3 Monaten an einer HVV-Servicestelle in bar ab.

Wo haben Sie die betreffende Fahrkarte vorzulegen?

nah.sh-Garantie
Die Fahrkarte ist im Original bzw. als Kopie/Scan beim Kundendialog der LVS einzureichen.

HVV-Garantie
Die Fahrkarte ist bei der Abholung der Entschädigung vorzulegen.

In welchem Verhältnis steht die Kundengarantie zu den gesetzlichen Fahrgastrechten?

nah.sh-Garantie + HVV-Garantie
Die Kundengarantie ist eine freiwillige Leistung, die einen möglichen Anspruch aus den Fahrgastrechten nicht berührt. Die Regeln der Kundengarantie schließen jedoch eine Entschädigung aus, sofern der Kunde mit der zugrundeliegenden Fahrkarte einen Anspruch auf Fahrgastrechte geltend gemacht hat. Fast immer dürfte jedoch die Inanspruchnahme der Kundengarantie die attraktivere Option sein.


Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Unterschiedliche Ansichten können immer mal entstehen. Die Nord-Ostsee-Bahn ist Partner der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp).

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch das Verkehrsunternehmen nicht zufrieden sein, können sie sich an die söp wenden. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ein Schlichtungsvorschlag zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung erarbeitet.     

Kontakt: 

söp  Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr 
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin 
Tel. 030.6449933-0 
E-Mail: kontakt@soep-online.de 

Gesetzliche Fahrgastrechte

Neben der freiwilligen nah.sh-Garantie gibt es seit Juli 2009 eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zu Kundenrechten im Eisenbahnverkehr. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf fahrgastrechte.info.


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